Endnutzer-Datenschutzerklärung
für das Videoproduktionssystem SmartJOURNALIST

1          Gegenstand

Diese Vereinbarung ist eine rechtlich bindende Lizenzvereinbarung zwischen der von dir (Endnutzer) in Verbindung mit dem Lizenzkauf vertretenen (juristischen) Person (Company) im eigenen Namen und der Videolution GmbH,Thomas-Mann-Str. 49 a, 53111 Bonn (Lizenzgeber), für die Nutzung des SmartJournalist-Systems.

Durch die Nutzung der Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung für dich als Endnutzer ausgeliefert wird, gibst du dein Einverständnis für diese Bedingungen. Wenn du mit den Bedingungen nicht einverstanden bist, darfst du SmartJournalist nicht installieren der Applikationen und/oder verwenden der Cloud-Anwendungen. Mit dem Installieren oder Verwenden erklärst du dein Einverständnis mit den Bedingungen dieser EULA.

1.1       Definitionen

Der Begriff „System“ bezieht sich auf das Gesamtkonzept, im Kern bestehend aus Cloud und App.

Der Begriff „App“ bezeichnet die iOS-Applikation, die über den Apple App Store geladen werden kann.

Der Begriff „Gerät“ bezeichnet ein mobiles Hardwaregerät mit iOS-Betriebssystem.

Der Begriff „Cloud“ bezeichnet dein entsprechend der Beauftragung eingerichteten Zugang zu den Diensten auf dem zugehörigen Internetserver, der über zugelassene Internetbrowser erfolgt.

Der Begriff „Inhalte“ bezeichnet die von dir als Nutzer bzw. von deiner Company erstellten und importierten Daten, insbesondere Videoaufnahmen, Videoclips, Audioclips, Musik, Standbilder, Grafiken, Abbinder, Opener, Schnittlisten, Untertiteldateien, Texttafeln oder alle anderen Inhalte, die im System verarbeitet und ein-/ausgegeben werden.

Der Begriff „Lizenznehmer“ bezeichnet deine Company als rechtlichen Vertragspartner der Videolution GmbH als „Lizenzgeber“.

Der Begriff „Nutzer“ bezeichnet dich als Personen, die vom Lizenznehmer für die Nutzung des Systems benannt wurde. Du verwendest deine Benutzerkennung, um dich in der App oder der Cloud anzumelden.

2          Lizenzgewährung

Das System wird für dich als Nutzer gemäß der Vereinbarung mit dem Lizenznehmer lizenziert. Du darfst das System nur gemäß der Beauftragung und des gewählten Umfangs innerhalb der vereinbarten Laufzeit einsetzen. Die Nutzung des Systems ist nur auf den unterstützten Gerätetypen und Betriebssystemen bzw. mit den zugelassen Browsern möglich.

Du kannst als Nutzer das System zeitgleich nur auf einem Gerät und in einer Cloud-Anwendung nutzen.

Du versicherst, dass du das System oder Komponenten davon, nicht an Dritte überträgst, vermietest, weiter-, unterlizenzierst, zur zeitweisen Nutzung überlässt etc.

Du darfst unter keinen Umständen diese Lizenz und den Zugang zum System ohne eine schriftliche Genehmigung vom Lizenzgeber an Dritte übertragen, da jede Person, die das System nutzen möchte, diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung persönlich anerkennen muss.

3          Datenschutz

Dein Zugang zum System erfordert die Eingabe deiner Benutzerkennung und deines Passwortes bei erstem Aufruf der App bzw. bei Anmeldung in der Cloud über einen Internetbrowser. Du musst deine Daten geheim halten und vor Missbrauch schützen. Du bist nicht berechtigt – telefonisch oder schriftlich – Passwörter beim Lizenzgeber abzufragen. Beim Verdacht der missbräuchlichen Nutzung kannst du vom Lizenzgeber einzeln gesperrt werden. Dabei ist die Sperrung in der App nur bei Internetverbindung möglich.

Die Speicherung und Verarbeitung der Inhalte, deiner Nutzer- und Lizenzinformationen erfolgt unter strikter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung. Alle Daten werden maschinell im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Lizenznehmer bestehenden Vertrags behandelt.

In diesem Zusammenhang gilt ergänzend die Endnutzer-Datenschutzerklärung für das Videoproduktionssystem SmartJOURNALIST (https://www.smart-journalist.de/endnutzer-datenschutzerklarung).

Darüber hinaus hat sich der Lizenzgeber in einer gesonderten Datenschutzerklärung gegenüber des Lizenznehmers umfassend zum Schutz verpflichtet.

4          Vertraulichkeit

Der Lizenzgeber und Lizenznehmer haben sich verpflichten, vertrauliche Daten der jeweils anderen Seite vertraulich zu behandeln. Das gilt während der Dauer des Vertrags und auch nach seiner Beendigung.

Die innerbetriebliche Weitergabe von Informationen, die für Erfüllung des Vertrags nötig sind, bedarf keiner Zustimmung durch den anderen Vertragspartner und ist ausschließlich auf die Nutzung für die Durchführung der Verträge beschränkt.

5          Urheberrechte

Der Lizenzgeber ist Eigentümer des Systems. SmartJOURNALIST ist eine eingetragene Marke des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber ist Autor der Gesamt- und Teilkonzepte (z. B. auch der Zusammenstellungen der Zubehör-Sets). An den für das System erstellten Programmcodes, grafischen Layouts und der Gestaltung der User-Interfaces hat der Lizenzgeber die alleinigen, uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte. Sie beinhalten auch das Recht, die Programmcodes, Layouts und Gestaltungen auch in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen.

Das System wird lizensiert und nicht verkauft. Mit dieser Lizenz überträgt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nicht das Eigentum am System oder eines der Bestandteile, sondern richtet ein spezifiziertes Nutzungsrecht dafür ein. Das System, insbesondere die Software-Bestandteile – befinden sich ausschließlich im Besitz des Lizenzgebers oder dessen Zulieferer und sind geschützt von Urheberrechtsgesetzen und -verträgen. Programmierungen setzen auf die vorgefundene Betriebssoftware auf und nutzen – soweit möglich – Standard-Routinen. Die Anbindung und die korrekte Funktionsübergabe ist Bestandteil der Programmierung. Die Module für die Datenwandlung und systemkonforme Bereitstellung sind Eigenentwicklungen des Lizenzgebers und dessen Zulieferer.

Du erkennst an, dass du ausschließlich ein spezielles Nutzungsrecht des Systems entsprechend dieser Vereinbarung auf Zeit und im Umfang der Beauftragung ausüben darfst.

5.1       Rechte Dritter

Der Lizenzgeber nutzt in Teilbereichen Software von Drittherstellern und urheberrechtlich geschützte weitere Daten. U. a. nutzt der Lizenzgeber für die Realisierung von Teilen der Cloud-Anwendung freie Software und Softwarebibliotheken.

6          Gewährleistung und Haftung

Der Lizenzgeber liefert das System aus, wie es ist, ohne irgendwelche Garantien jeglicher Art. Der Lizenzgeber gewährt keine Garantien im Bezug auf Marktgängigkeit, Passendsein für einen bestimmen Zweck oder Einhaltung von Rechten Dritter. Der Lizenzgeber sichert die Funktion der wesentlichen Leistungen des Systems und der Komponenten zum Zeitpunkt der Auslieferung im Rahmen der Beauftragung zu.

Der Lizenzgeber haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Lizenzgeber haftet nicht für Fehlfunktionen, Schäden die durch den Ausfall des Systems oder von Komponenten oder durch den Verlust von Inhalten, entstehen könnten. Der Lizenzgeber haftet nicht für Neben- und Folgeschäden, entgangene Gewinnen, Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs, Verlust von geschäftsbezogenen Daten oder anderen finanziellen Schäden, die aus der Verwendung oder Unmöglichkeit der Verwendung des Systems und seiner Komponenten entstehen, auch dann, wenn der Lizenzgeber über der Möglichkeit eines solchen Schadens informiert wurde.

6.1       Inhalte

Du bist als Nutzer alleinverantwortlich für die Inhalte, die du mit dem System erzeugst und verarbeitest. Die Nutzung der Inhalte erfolgt nach alleinigem Ermessen deiner Company als Lizenznehmer und auf eigene Gefahr. Beachte bitte: Der Lizenznehmer ist allein für Backups verantwortlich. Der Lizenzgeber haftet nicht bei Löschung, Ungenauigkeit, für Sicherheit, Vertraulichkeit oder Übertragung der Inhalte.

Du versicherst, dass du keine illegalen, insbesondere Gewalt verherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen oder pornographischen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßenden Inhalte erstellst oder nutzt.

Du versicherst, dass die Inhalte keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Du versicherst auch, dass du die allgemeinen Persönlichkeitsrechte Dritter achtest (z. B. bei Aufnahmen einer Person).

Deine Nutzung von Inhalten Dritter kann durch die digitale Rechteverwaltung beschnitten werden. Die Rechteverwaltung dient dem Schutz der Integrität bestimmter Inhalte anderer Nutzer (z. B. bei geteilten Medien) und von Drittparteien (z. B. Anbietern von Stock-Material). Du darfst vorhandene Beschränkungen nichtumgehen. Einzelne Inhalte von Drittparteien darfst du nur im System verarbeiten. Du darfst sie nicht extern speichern, vervielfältigen, in anderen System verarbeiten, an Dritte versenden, öffentlich darstellen, öffentlich vorführen, weitervertreiben oder anderen verfügbar machen. Ein systematischer Abruf von Inhalten von Drittparteien zur Erstellung oder zum Aufbau einer Sammlung oder Datenbank außerhalb des Systems ist dir verboten – insbesondere Data-Mining oder ähnliche Verfahren zur Sammlung und Extraktion von Daten in Verbindung mit Inhalten von Drittparteien sind nicht erlaubt.

Du darfst Markennamen, Copyright-Hinweise, Handelszeichen, Produktnamen, Logos, Symbole, oder Wasserzeichen nicht aus den Inhalten Dritter entfernen; außer, wenn dir dies expliziert vom Lizenzgeber erlaubt wurde.

Du bist allein verantwortlich für etwaige Haftungsansprüche oder Klagegründe, die im Zusammenhang mit der Verwendung und Weitergabe deiner Inhalte entstehen, insbesondere in Fällen der Missachtung von Gesetzen oder Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte und Rechtsansprüche Dritter, einschließlich patentrechtlicher, markenrechtlicher, urheberrechtlicher Ansprüche. Du befreist den Lizenzgeber von jeglichen Ansprüchen Dritter, sowie von jeglichen Haftungs- und Schadensersatzansprüchen die durch deine Inhalte und der Weitergabe derselben entstehen.

6.2       Fehlerbehebung und Entwicklung

Der Lizenzgeber bemüht sich, das System mit allen Komponenten permanent verfügbar zu halten. Eine uneingeschränkte Verfügbarkeit kann jedoch ausdrücklich nicht garantiert werden. Die App und Cloud-Dienste werden im Hintergrund laufend geprüft. Treten Fehler auf, werden diese dem Lizenzgeber in Form automatisierter Reportings berichtet. Aufgrund dieser Reportings und aufgrund von Meldungen wird eine laufende Fehleranalyse und -behebung betrieben. Über App-Updates bzw. serverseitigen Anpassungen der Cloud-Programmierung werden diese Fehler vom Lizenzgeber soweit möglich im Rahmen der Wartung beseitigt. Gleiches gilt bei erforderlichen Anpassungen, die z. B. durch Betriebssystemänderungen entstehen.

Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass der Lizenzgeber für die dauerhafte Fortführung des Systembetriebs und der Systemweiterentwicklung die Komponenten, Versionen, Betriebssystem-Plattformen, Sprachversionen etc. ändern kann und dass sich daraus Konflikte mit älteren Arbeitsumgebungen ergeben können. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten die Nutzung einschränken können.

Neue Vertragsinhalte und Änderungen in den Erklärungen werden dir über die Cloud-Dienste bekanntgegeben und auf der Website veröffentlicht.

6.3       Vertragsstörungen

Falls du als Nutzer der Lizenz das System auf unerlaubte Weise nutzt, die Zahlungen des Lizenzpreises in Verzug gerät oder du oder der Lizenznehmer gegen Bedingungen dieses Vertrags verstößt, kann der Lizenzgeber den Zugang zum System nach angemessener Ankündigung und innerhalb einer angemessenen Frist sperren, bis der Missstand beseitigt ist.

7          Allgemeines

Sollten Bestimmungen dieses Vertrags rechtswidrig, nicht einklagbar oder nichtig sein, bleibt dieser Vertrag mit Ausnahme der betreffenden Bestimmung weiterhin rechtskräftig. Dieser Vertrag bzw. die Einzelpunkte dieses Vertrages lösen jeglichen vorherigen Vertrag ab.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn.

01.10.2022, Videolution GmbH